AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung und den Verkauf von KÖLNMEDIEN

I. Allgemeine Bestimmungen

1. Der Verkauf, die Lieferung, die Vermietung oder sonstige Dienstleistung durch die Einzelunternehmung René Hamacher, firmierend unter Kölnmedien, erfolgt ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen, welche mit Entgegennahme der Ware oder Leistung durch den Käufer oder Mieter (künftig Kunde) als angenommen gelten. Abweichende Vorschriften verpflichten uns nur, wenn diese ausschließlich und schriftlich akzeptiert wurden. Mit Erteilung eines Auftrages an Kölnmedien auf der Grundlage eines Angebotes oder der Unterzeichnung einer Rechnung gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung erkennt der Käufer oder Mieter ausdrücklich die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

2. Alle Angebote von Kölnmedien sind freibleibend und unverbindlich. Angebotsschreiben von Kölnmedien dienen lediglich als Aufforderung an den Käufer oder Mieter, seinerseits ein inhaltlich entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Diese Angebote werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Kölnmedien angenommen. Die zu einem Angebot gehörenden Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstigen Leistungsdaten sind nur annähernd maßgeblich.

3. Die Lieferungen erfolgen für Rechnung und Gefahr des Kunden ab Lager Kölnmedien. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Lieferung an den Spediteur oder Frachtführer übergeben wird oder zum Zwecke der Versendung das Lager von Kölnmedien verlässt. Verzögert sich die Lieferung in Folge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft gegenüber dem Kunden auf den Kunden über. Etwaige Rücksendungen von nicht angenommenen Waren, erfolgen auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern Kölnmedien die Rücksendung nicht zu vertreten hat.

4. Rechnungen müssen vom Kunden zur vereinbarten Fälligkeit ohne Skontoabzug netto gezahlt werden. Kölnmedien ist berechtigt, eine Kaution/Vorkasse nach Wahl zu verlangen. Kölnmedien ist, ungeachtet anderweitiger Bestimmungen des Kunden berechtigt, Zahlungen des Kunden auf ältere Schulden, und wenn bereits Kosten und Zinsen entstanden sind, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung zu verrechnen. Zahlungen gelten erst dann als geleistet, wenn Kölnmedien über den Gegenwert verfügt. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Kölnmedien berechtigt, Zinsen in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu berechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kölnmedien ist berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, wenn der Kunde in schuldhafter Weise entweder seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder in Verzug gerät oder einen an Kölnmedien ausgegebenen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, wenn über sein Vermögen Insolvenzantrag gestellt wird oder wenn der Käufer die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Unvorhergesehene, von Kölnmedien nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob bei Kölnmedien oder einem seiner Lieferanten, wie z. B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, etc., berechtigen Kölnmedien – unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden – vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit bzw. den Liefertermin um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Für Kauf: Ist Kölnmedien nicht in der Lage, dem Käufer die Ware nach einer vom Käufer gesetzten angemessenen Nachfrist zu liefern, so ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag ermächtigt. Zahlt der Käufer nach der zweiten Mahnung den Kaufpreis ganz oder teilweise nicht innerhalb der von Kölnmedien gesetzten angemessenen Frist, so ist Kölnmedien zum Rücktritt berechtigt. Wurden die Geräte vom Käufer bereits eingesetzt, so hat Kölnmedien Anspruch auf Aufwendungsersatz entsprechend des üblichen Mietzinses für die jeweilige Dauer.

5. Bei Erstvermietungen ist der vereinbarte Mietpreis zuzüglich Kaution in Höhe von 500 € im Voraus zu entrichten. Nach Rückgabe der Gerätschaften werden diese auf sachgemäßen Gebrauch kontrolliert. Sollten Mängel vorhanden sein, so werden diese mit der Kaution verrechnet. Ansonsten wird die Kaution zurückerstattet.

II. Vermietbedingungen

1. Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und von Kölnmedien zu befolgen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgeräten und an dem Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle eines Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl ist ein polizeiliches Protokoll zu erstellen.

2. Auf Wunsch des Mieters kann Kölnmedien die Mietsache zugunsten des Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust, welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Mieter entstehen. Die Kosten der Elektronik-Versicherung in Höhe von 7 % des Mietzinses werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

3. Der Mieter ist verpflichtet, Kölnmedien etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Kölnmedien ist dann Gelegenheit zu geben, soweit Kölnmedien den Mangel oder Schaden zu vertreten hat, den Mangel oder Schaden an den Mietgeräten zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjekts beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich, Kölnmedien von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch von Kölnmedien gegen den Mieter umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen.

4. Der Mieter ist verpflichtet, Kölnmedien unter Überlassung aller Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die vermieteten Geräte widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen. Der Mieter trägt die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind.

5. Beim Betreiben der Geräte mit zu verwendender Software darf diese nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Der Mieter stellt den Vermieter im Falle nicht bedienungsgemäßer Nutzung der Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

6. Tritt der Mieter, ungeachtet des Grundes, vom Mietvertrag zurück, kann Kölnmedien einen Schadensnachweis der Stornierungskosten fordern (AW = Auftragswert). bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW, bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des AW, bis 8 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW, vom 7. Tag an bis Mietbeginn 100 % des AW.

7. Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an Kölnmedien zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für Fremdanmietung gleicher Geräte durch Kölnmedien. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben, hat der Mieter - unbeschadet weiterer Schadensersatzsprüche – für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietzins an Kölnmedien zu entrichten.

8. Die Mietbetriebseinsatzdauer pro Tag und Mietsache -sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde- beträgt 12 Stunden.

III. Verkaufsbedingungen

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden entstandener Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen Eigentum von Kölnmedien. Der Käufer verwahrt das Eigentum für Kölnmedien unentgeltlich. Ware, an der Kölnmedien das Eigentum zusteht, wird nachfolgend als Vorbehaltsware bezeichnet. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware bis zur vollständigen Bezahlung seinerseits nur unter Eigentumsvorbehalt weiterzuveräußern. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (z. B. Versicherung, unerlaubte Handlungen) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages einschließlich Mehrwertsteuer tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an Kölnmedien ab. Kölnmedien nimmt diese Abtretung schon jetzt an. Kölnmedien ermächtigt den Käufer, die an Kölnmedien abgetretenen Forderungen für Rechnung von Kölnmedien in eigenem Namen einzuziehen. Kölnmedien kann diese Einzugsermächtigung widerrufen, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Auf Anforderung von Kölnmedien wird der Käufer die Abtretung unverzüglich offenlegen und die für den Forderungseinzug erforderlichen Auskünfte und Unterlagen unverzüglich an Kölnmedien herausgeben. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.

Gewährleistung

Auf Neugeräte von Kölnmedien erhalten Sie 2 Jahre Gewährleistung. Geräte die im Auftrag von privaten Kunden akquiriert werden sind von sämtlichen Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Bietet der privat handelnde Verkäufer freiwillig eine Gewährleistung an, so wird diese auch explizit im Verkaufstext aufgeführt. Für den Verbrauchsgüterverkauf gilt:

Ist der Erwerber nach §13 BGB gewerblich oder selbständig (berufliche Tätigkeit) tätig, so gelten etwaige Gewährleistungsansprüche ab dem Tag der Lieferung. Andere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der entstandene Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch Kölnmedien oder deren Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde. Bei Neugeräten und bei gewerblichen Auftragskunden erhalten Sie von uns eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bei privaten Kundenauftragsgeräten erhalten Sie vom jeweiligen Verkäufer eine Quittung als Kaufbelegnachweis. Bei Vorliegen eines Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist nimmt Kölnmedien bei fristgemäßer, ausschließlich in textlicher Form erfolgter Rüge, Ersatzlieferung oder Nachbesserung bezüglich der mangelhaften Teile vor. Die Nachbesserung erfolgt bei freier Anlieferung durch den Käufer üblicherweise bei Kölnmedien, Standort Overath. Der Käufer muss den Mangel an der Ware bei Ankunft unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Lieferung schriftlich mitteilen. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zu dem Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch Kölnmedien bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber Kölnmedien aus.

IV. Schlussbestimmungen

Änderungen unserer Verträge bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung in einem Vertrag unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Erfüllungsort ist René Hamacher, Kölnmedien, 51491 Overath, Neuhurden 21. Mail: fragen@koelnmedien.de. Gerichtsstand ist das Amtsgericht Bensberg, Landgericht Köln. Bei Leistungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt deutsches Recht als vereinbart.